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Allgemeine Geschäftsbedingungen Timah Shop

Reiseleistungen

Die gebuchte Wanderung umfassen alle Transfers und qualifizierte Wanderführer.

Unvorsehbare Leistungsänderungen beim geplanten Tourenverlauf, z.B. durch Wettereinflüsse, behördliche Anweisungen usw. sind bei den von uns angebotenen Touren leider nicht immer zu vermeiden. Sollten uns diese Leistungsänderungen vor Antritt der Tour bekannt sein, werden wir den Teilnehmer hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Stornogebühren 12 Stunden vor Ausflugsbeginn 50% des Preises, bei Nichtantritt der Wanderung sind 100% des Preises an Timah zu entrichten.

Reiserücktritt durch Timah

Wird die für die Durchführung einer Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Timah berechtigt, vor Tourenbeginn vom Vertrag zurückzutreten. 
Wird die Tour durch den Rücktritt von Timah nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

Sollte ein Teilnehmer den Tourenablauf nachhaltig stören oder sich vertrags- bzw. gesetzwidrig verhalten, so hat Timah das Recht den Vertrag nach vorheriger Abmahnung fristlos zu kündigen. Eine Preiserstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

Rücktritt durch höhere Gewalt

Ist die Durchführung der Reise oder Teile der Reise durch höhere Gewalt (z.B. Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen) unmöglich, ist Timah nicht zur Rückzahlung des Preises oder von Teilbeträgen verpflichtet.

Anforderungen an den Teilnehmer

An den Touren von Timah kann jeder teilnehmen, der gesund und den in der jeweiligen Tourenbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen für die von Timah angebotenen Touren erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, allerdings ohne Gewähr, da sie sowohl subjektiven Einschätzungen unterworfen sind als auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, beeinflusst werden können.

Bei Buchung der Wanderung müssen allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen mitgeteilt werden, damit bereits vor Antritt der Wanderung auf die speziellen Bedürfnisse des Teilnehmers Rücksicht genommen werden kann.

Eine der Art der Touren entsprechende Ausrüstung des Teilnehmers ist obligatorisch.

Die Timah Wanderführer sind berechtigt einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen.

Versicherung/Haftung

Timah hat für alle selbst veranstalteten Touren eine für spanische Touristikagenturen obligatorische Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) abgeschlossen. Die Teilnahme an den von Timah ausgeschriebenen Trekkingtouren erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

Timah haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen. In diesem Falle haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger. Gleiches gilt für von Timah vermittelte Unterkunftsleistungen (Hotel, Apartment etc.) und Transferleistungen (Bus, Taxi).

Gerichtsstand

San Sebastián de La Gomera